Bestattungsvorsorge

VORSORGEVEREINBARUNG
Entlastung der Angehörigen
Mit unserer Vorsorgevereinbarung können Sie Ihre eigene Bestattung oder die Bestattung einer Ihnen vertrauten Person zu Lebzeiten in Art und Umfang festlegen.
Sie entlasten damit die Angehörigen und haben heute schon die Gewissheit und Sicherheit unserer zuverlässigen Ausführung der getroffenen Vereinbarung.
Wir helfen Ihnen gerne, die Trauerfeier nach Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Sie finden in unseren beiden Filialen eine Ausstellung mit großer Auswahl an Särgen, Urnen und Bestattungszubehör mit unterschiedlichen Preisklassen.
Unsere Bestattungsvorsorge bedeutet für Sie:
- Regelung von Art und Umfang Ihrer Bestattung zu Lebzeiten
- Gestaltung der Trauerfeier Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechend
- Zuverlässige Ausführung der getroffenen Vereinbarung
- Entlastung Ihrer Angehörigen
- Gewissheit und Sicherheit auch für Alleinstehende
- Kostenermittlung und finanzielle Absicherung
"Ich möchte einfach nur Danke sagen. Danke für Ihre engagierte Unterstüzung in dieser schweren Zeit. Danke für Ihren würdevollen Umgang mit dem schmerzlichen Verlust eines geliebten Menschen. Danke für Ihre Hilfe bei all dem lästigen Papierkram. Ich danke allen Mitarbeitern für Ihre Empathie, ohne Ihre Hilfe hätte ich es unendlich schwerer gehabt."
Sabine V.
Kostenermittlung
Da eine Bestattung auch zwangsläufig mit Kosten verbunden ist und sich die gesetztlichen Krankenkassen finanziell nicht mehr beteiligen, bieten wir Ihnen eine Ermittlung der zu erwartenden Bestattungskosten an. Hierzu finden Sie in unseren beiden Filialen in Kaufbeuren und Neugablonz eine Ausstellung mit großer Auswahl an Särgen, Urnen und Bestattungszubehör unterschiedlicher Preisklassen vor. Wir unterstützen Sie gerne, den Umfang der Bestattung näher festzulegen.
Freunde, wenn der Geist geschieden, so weint mir keine Träne nach, denn wo ich weile, da ist Frieden, dort leuchtet mir ein ewiger Tag.
Annette von Droste-Hülshoff
Finanzielle Absicherung
Falls von Ihnen gewünscht, haben Sie die Möglichkeit, die Finanzierung der Bestattungskosten abzusichern. Hierbei können Sie zwischen mehreren Alternativen wählen:
- durch den Abschluss unserer Sterbegeldversicherung: mit dem preiswerten Sondertarif, geringen monatlichen Beiträgen und ohne Prüfung Ihres Gesundheitszustandes (siehe Rubrik „Sterbegeldversicherung“) erhalten Sie sofortigen Versicherungsschutz,
- durch die Zahlung auf ein Treuhandkonto. Dieses Treuhandkonto ist mündelsicher und das Guthaben wird verzinst. Der Zins wird der Treuhandeinlage zugerechnet und erhöht das verwaltete Vermögen. Eine Verwaltungsgebühr fällt nicht an. Das Treuhandvermögen schützt vor unberechtigten Zugriffen Dritter und unterliegt der Kontrolle der verwaltenden Bank. Auf das Guthaben kann auch seitens des Sozialamtes im Rahmen des sogenannten „Schonvermögens“ nicht zugegriffen werden. Die Einlage kann zweckgebunden zugeführt werden und auf Wunsch mit angefallenen Bestattungskoten verrechnet werden. Bei Auflösung der Treuhandeinlage bleiben die eingezahlten Beträge in voller Höhe erhalten. Das Guthaben ist durch den Einlagensicherungsfonds der angeschlossenen deutschen Banken und Sparkassen und zusätzlich durch die Bürgschaft der Bundesrepublik Deutschland abgesichert.
Sterbegeldversicherung
Unsere Sterbegeldversicherung bietet Ihnen eine Möglichkeit der finanziellen Absicherung der zu erwartenden Bestattungskosten mit folgenden Vorteilen:
- Schließung der Vorsorgelücke wegen Streichung des Sterbegeldes seit 01.01.2004
- Entlastung Ihrer Angehörigen
- Freie Wahl der Versicherungssumme
- Besonders niedrige Versicherungsbeiträge aufgrund des Sondertarifes
- Keine Prüfung Ihres Gesundheitszustandes
- Sofortiger Versicherungsschutz
- Möglichkeit einer zweckgebundenen Abtretung der Versicherungsleistung